Platzordnung/Nutzungsbedingungen
- Auf dem Verkehrsübungsplatz sind PKW, PKW mit Anhänger und Motorräder gemäß der u.a. Bedingungen zugelassen.
- Fahrberechtigt sind alle Personen, die mind. 16 Jahre alt sind und von einem mind. 21 Jahre alten Beifahrer, welcher im Besitz des Führerscheins der Klasse A und/oder B ist, begleitet wird.
- Motorräder/Leichtkrafträder/Roller mit 125ccm ab 15 Jahren
- Die gesetzlichen Bestimmungen der Stufenregelungen der Kl. A sind zu beachten.
- Motorradübende nur Solo, ohne Sozius erlaubt!
- Anhänger mit einer Achslast (s. Fahrzeugschein) von max. 2600 kg dürfen den Verkehrsübungsplatz an vorgegebenen Tagen befahren.
- Fahrzeuge mit Ausfuhr-, Kurz-, Versicherungskennzeichen oder roter Nummer sind nicht zugelassen.
- Auf dem gesamten Platzgelände gilt max. 30 km/h.
- Jeder fährt auf eigenes Risiko!
- Fahrbahnen nicht als Fußgänger betreten.
- Den Anweisungen der FSZ-Mitarbeiter ist Folge zu leisten (Hausrecht). Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis.
Mit dem Befahren unseres Platzes erkennen Sie die Platzordnung /Nutzungsbedingungen an.