Platzordnung/Nutzungsbedingungen

                                                    

  • Auf dem Verkehrsübungsplatz sind PKW, PKW mit Anhänger und Motorräder gemäß der u.a. Bedingungen zugelassen.

 

  • Fahrberechtigt sind alle Personen, die mind. 16 Jahre alt sind und von einem mind. 21 Jahre alten Beifahrer, welcher im Besitz des Führerscheins der Klasse A und/oder B ist, begleitet wird. 
  • Motorräder/Leichtkrafträder/Roller mit 125ccm ab 15 Jahren

 

  • Die gesetzlichen Bestimmungen der Stufenregelungen der Kl. A sind zu beachten. 

 

  • Motorradübende nur Solo, ohne Sozius erlaubt!

 

  • Anhänger mit einer Achslast (s. Fahrzeugschein) von max. 2600 kg dürfen den Verkehrsübungsplatz an vorgegebenen Tagen befahren.

 

  • Fahrzeuge mit Ausfuhr-, Kurz-, Versicherungskennzeichen oder roter Nummer sind nicht zugelassen.

 

  • Auf dem gesamten Platzgelände gilt max. 30 km/h. 

 

  • Jeder fährt auf eigenes Risiko!

 

  • Es gilt die StVO.

 

  • Fahrbahnen nicht als Fußgänger betreten. 

 

  • Den Anweisungen der FSZ-Mitarbeiter ist Folge zu leisten (Hausrecht). Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis.

 

Mit dem Befahren unseres Platzes erkennen Sie die Platzordnung /Nutzungsbedingungen an.